Ruprecht-
Karls-Universität Heidelberg
Medizinische Fakultät Mannheim

Aufgabe 4, Antwort C:

Unter Good Clinical Practice (GCP) versteht man

die Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen durch niedergelassene Ärzte.



Diese Antwort ist leider nicht die richtige Lösung.

Good Clinical Practice kann zwar auch etwas mit Arzneimitteln zu tun haben, aber dann noch vor Zulassung dieser. GCP aber beinhaltet gewisse Regeln, die unter anderem zu einer besseren Qualität der Studienergebnisse führen sollen. Aber mehr Tipps gibt es erst mal nicht.


Nach ein bisschen Nachdenken haben Sie vielleicht eine Eingebung oder einfach nur Rateglück .