Ruprecht-
Karls-Universität Heidelberg
Medizinische Fakultät Mannheim

Aufgabe 16, Antwort E:

Ist die folgende Aussage falsch,

wenn beide Partner eines Elternpaares die Anlage für ein rezessives Erbleiden im heterozygoten Zustand aufweisen, n Kinder haben und X dabei die Anzahl der Kinder mit heterozygoten Erbanlagen darstellt?

X hat denselben Erwartungswert wie die Zufallsvariable, die die Anzahl der homozygot erkrankten Kinder beschreibt.


Ganz genau! Diese Aussage ist falsch.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind homozygot erkrankt (oder auch homozygot gesund) ist, beträgt p = 1/4, weil es von vier Möglichkeiten (GE, EG, GG EE (G=gesund, E=Erbleiden)) nur eine gibt homozygot erkrankt (EE) bzw. homozygot gesund (GG) zu sein, die beiden Möglichkeiten (EG, GE) für das rezessive Erbleiden werden zu der Wahrscheinlichkeit p = 1/2 zusammengefaßt.


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