Aufgabe 20, Antwort C:
Doppelblindheit trägt nicht dazu bei
Datenschutz zu gewährleisten.
Richtig!!!
Studien werden doppelblind durchgeführt, um Autosuggestion zu vermeiden. Dies trägt zur Beobachtungsgleichheit und damit zur Vermeidung systematischer Fehler bei.
Mit dem Datenschutz hat dies aber nichts zu tun.
Dies ist die Lösung der Aufgabe. - Prima!