Arzneimittelgesetz (AMG)

Das deutsche Arzneimittelgesetz (AMG) ist ein Gesetz des besonderen Verwaltungsrechts und regelt den Verkehr mit Arzneimitteln im Interesse einer ordnungsgemäßen und sicheren Arzneimittelversorgung der Menschen.

Inhaltlich steht es nah (supplementär) zum Betäubungsmittelgesetz und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Die heute geltende Fassung des Arzneimittelgesetzes (entsprechend dem 1976 verabschiedeten Gesetz) löste das Arzneimittelgesetz aus dem Jahre 1961 weitgehend ab; § 99 AMG verweist allerdings noch auf dieses Gesetz.

Weitere Informationen gibt es hier:
Arzneimittelgesetz_(Deutschland)


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