Das Entstehen einer Krankheit ist in den seltensten Fällen monokausal.
Bezüglich der Krankheitsursachen unterscheidet man:
Notwendige Ursache: Die Exposition eines Risikofaktors stellt eine notwendige Ursache dar, wenn ohne ihn die relevante Krankheit nicht auftreten kann. So ist beispielsweise das HIV eine notwendige Ursache für AIDS; ein Zeckenbiss gilt als notwendige Ursache für das Entstehen einer Borreliose. Gelingt es, eine notwendige Ursache zu beseitigen bzw. ihr Auftreten a priori unmöglich zu machen, wird das Auftreten einer Krankheit verhindert.
Hinreichende Ursache: Deren Vorhandensein ruft eine Krankheit unweigerlich hervor.
Teilursachen: Meist besteht eine hinreichende Ursache aus mehreren Teilursachen, die zusammenwirken müssen, damit es zum Auftreten der Krankheit kommt. Eine einzelne Teilursache führt jedoch in aller Regel nicht zum Auftreten. Wenn eine Teilursache beseitigt wird, wird das Erkrankungsrisiko = relatives Risiko reduziert.
Siehe auch: Induktionsperiode und Latenzzeit
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