Methode, wonach aus einer konkreten Grundgesamtheit die Beobachtungseinheiten für die Stichprobe ausgewählt werden. Nur bei einem zufallsgesteuerten Auswahlverfahren kann man davon ausgehen, eine repräsentative Stichprobe zu erhalten. Dabei hat jedes Element der Grundgesamtheit die gleiche, berechenbare Chance, in die Stichprobe zu gelangen.
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